Kosten

 

Die Frage nach den Kosten lässt sich nicht pauschal in einem Satz beantworten. So gibt es beim Notar keinen festen Stundensatz oder Ähnliches. Die Höhe der Notargebühren ist vielmehr im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) genau festgelegt. Alle Notare haben dieses Gesetz in gleicher Weise anzuwenden. Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung und nach der (typisierten) rechtlichen Komplexität der Angelegenheit. Erstere wird durch den sogenannten Geschäftswert abgebildet, letztere durch den im Kostenverzeichnis festgelegten Gebührensatz. Mit Hilfe dieser beiden Koordinaten lässt sich sodann die Beurkundungsgebühr aus der Gebührentabelle entnehmen. Kommen Vollzugs- oder besondere Betreuungstätigkeiten hinzu, entstehen gesonderte Nebengebühren. Hinzu kommen noch Auslagen (also die Beträge, die ich selbst für Ihre Angelegenheit ausgegeben habe, etwa für Grundbucheinsichten), Dokumenten- sowie Post- und Telekommunikationspauschalen und die gesetzliche Umsatzsteuer. Die so ermittelten Gebühren decken alle meine Leistungen ab. Eine im Vorfeld der Beurkundung stattfindende Beratung kostet nichts extra, unabhängig vom erforderlichen Aufwand. Mündet eine Beratung nicht in eine Beurkundung, hängen die hierfür zu erhebenden Gebühren davon ab, ob ein Entwurf erstellt worden ist oder nicht.


Die Kosten reichen von 11,90 Euro für eine simple Abschriftsbeglaubigung bis hin zu vierstelligen Beträgen, wenn Vermögenswerte von mehreren Hunderttausend Euro betroffen sind.


Über die in einem konkreten Fall ungefähr zu erwartenden Kosten kann ich Ihnen selbstverständlich eine Orientierung geben, sobald feststeht, was gemacht werden soll. Sprechen Sie uns einfach an.

Notar in Bonn Innenstadt