Vereine

 

Wer sich mit anderen Personen freiwillig, auf Dauer und in der Weise zusammenschließt, dass der Verband unabhängig von einem Mitgliederwechsel fortbestehen soll, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, gründet einen Verein. Solange der Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen ist, wird er nicht als eigenständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten behandelt. Die Mitglieder haften persönlich und mit ihrem Vermögen für die Belange des Vereins. Deshalb streben viele Vereine die Eintragung in das Vereinsregister sowie die Anerkennung als gemeinnützig oder mildtätig an.

 

Die Gründung setzt die Einhaltung einiger Formalia sowie eine vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt voraus, wenn eine steuerliche Privilegierung angestrebt wird.

 

Liegen die Gründungsunterlagen vor, entwerfe ich eine entsprechende Registeranmeldung und führe die Eintragung in das Vereinsregister herbei. Auch bereits eingetragene Vereine benötigen die Mitwirkung des Notars, nämlich bei der Anmeldung eines Wechsels des vertretungsberechtigten Vorstands, bei einer Satzungsänderung oder bei der Auflösung des Vereins.

 

Ab dem 01.08.2023 können Registeranmeldungen auch im Wege eines Online-Verfahrens erfolgen.

Notar in Bonn Innenstadt