Archivanfrage

 

Ich bin Verwahrer aller Urkunden der Bonner Notare Dr. Peter Kemp (1979-2010) und Harro Harling (1961-1985). Ebenso verwahre ich alle Handakten bis zum Ablauf der gesetzlichen Verwahrungsfrist. Diese beträgt grundsätzlich 7 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die letzte Aktenbearbeitung stattgefunden hat, soweit nicht durch den verwahrenden Notar im Einzelfall eine längere Verwahrung angeordnet worden ist. Nach Ablauf der Frist bin ich zur Vernichtung verpflichtet.

 

Da ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege, gibt es kein allgemeines Recht auf Erteilung von Abschriften oder Ausfertigungen oder auf Einsicht. Gemäß § 51 Beurkundungsgesetz (BeurkG) können nur diejenigen, deren Willenserklärung beurkundet worden ist oder diejenigen, die die Aufnahme einer Niederschrift beantragt haben bzw. jeweils deren Rechtsnachfolger Abschriften, Ausfertigungen oder Einsicht verlangen. Stellt ein demnach Berechtigter nicht selbst, sondern durch einen Bevollmächtigten den Antrag auf Erteilung, muss dies durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht nachgewiesen werden. Der Rechtsnachfolger muss Nachweise für seine Rechtsnachfolge vorlegen.

 

Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass

 

1. die Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen kostenpflichtig ist (Dokumentenpauschale gemäß KV32000 des GNotKG: 0,50 EUR je Seite, ab der 51. Seite EUR 0,15 pro Zusatzseite sowie Postgebühren bei Versendung),

 

2. Urkunden, die älter als 3 Jahre sind, zunächst aus einem externen Archiv herbeigebracht werden müssen und deshalb regelmäßig mit Bearbeitungszeiten von zwei Tagen zu rechnen ist, bevor eine Versendung oder Einsicht erfolgen kann,

 

3. bei nicht in meinen Amtsräumen kopierbaren Unterlagen (z.B. Baupläne, die größer als in DIN A3 vorliegen) diese Unterlagen nach vorheriger Anmeldung nur eingesehen und keine Kopien erstellt werden können.

 

Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

Den Antrag auf Erteilung von Abschriften/Ausfertigungen können Sie stellen, indem Sie das Antragsformular ausfüllen und mir per Post, Fax oder Email ggf. nebst Nachweisen zukommen lassen.

 

Notar in Bonn Innenstadt