Tatsachenfeststellungen (insbes. Beglaubigung)

 

Die sicherlich bekanntesten Tatsachenfeststellungen sind
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Abschriftsbeglaubigungen
Bei der Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar in einem Vermerk, dass vor ihm eine Unterschrift von einer bestimmten Person geleistet oder anerkannt wurde und er diese Person aufgrund Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises identifizieren konnte.

Bei der Abschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass eine Kopie inhaltlich mit einem vorgelegten Original oder einer vorgelegten beglaubigten Kopie übereinstimmt.

 

Daneben gibt es aber auch noch andere Arten von Tatsachenfeststellungen, z.B.

- Prioritätsverhandlungen: Dieses Dokument wird von Autoren oder Freischaffenden benötigt, um im Fall einer Urheberrechtsstreitigkeit den Beweis erbringen zu können, dass ein Werk tatsächlich von ihnen zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt erschaffen wurde. Die Prioritätsverhandlung verschafft dem Urheber ein Beweismittel, dass dieser zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem zu schützenden Werk beim Notar persönlich vorstellig geworden ist.

- Lebensbescheinigungen: Hier bescheinigt der Notar, dass er sich darüber Gewissheit verschafft hat, dass eine Person lebt. Die Erstellung einer solchen Bescheinigung setzt neben dem persönlichen Erscheinen auch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises voraus. Lebensbescheinigungen werden häufig zur Vorlage bei gesetzlichen oder privaten Rentenauszahlungsstellen (Deutsche Rentenversicherung oder private Versicherungsgesellschaften) benötigt, damit die Rentenzahlung weiter erfolgen kann.

- Protokollierung von Ver-/Auslosungen: Zu den Aufgaben eines Notars gehört auch die Vornahme von Verlosungen und Auslosungen. Der Notar nimmt nicht nur eine Prüfung vor, ob eine geplante Verlosung oder Auslosung zulässig ist. Er protokolliert auch das Verfahren und das Ergebnis der Ver-/Auslosung. Dabei nimmt er entweder selbst die Ver-/Auslosung vor oder beschränkt sich auf die Wahrnehmung und Protokollierung des durch Dritte durchgeführten Verfahrens.

 

Notar in Bonn Innenstadt